ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für Mietverträge von Ferienobjekten

§ 1 Allgemein
Die B.I.V. GmbH (AN) stellt als Vermittler Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Eigentümer (AG) der Wohnung ist der jeweilige Vermieter, mit diesem kommt auch der Mietvertrag zustande. Die Vermietung erfolgt im fremden Namen und auf fremde Rechnung.


§ 2 Zweck
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll. Bei Verstössen hat der AN das ausdrückliche Recht der sofortige Stornierung und Räumung.


§ 3 Vertragsabschluss,
Rechte und Pflichten des Mieters Rechte und Pflichten des Mieters Die durch den Kunden bei dem AN gestellte Buchungsanfrage (Buchungsformular im Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein verbindliches Angebot des Kunden gegenüber dem AN auf Abschluss eines Vertrages, über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis, dar.

Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und nimmt der AN das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss an, erhält der Kunde durch den AN als Vertreter des Gastgebers/Eigentümers eine schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft, sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Gastgeber/Eigentümer, vertreten durch den AN, zu Stande.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen dem AN, als Vertreter des Gastgebers/ Eigentümers, und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Zwischen dem Kunden und dem AN kommt ausschließlich ein Vermittlungsvertrag über die Vermittlung des betreffenden Ferienobjektes zu Stande.

Nach Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet, gem. der Buchungsbestätigung den vertraglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Während dieses Zeitraumes ist das Mietobjekt für den Interessenten reserviert und eine weitergehende Vermittlung ausgeschlossen. Der AN ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht bei dem AN eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Der AN ist in diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu den in §2 genannten Zwecken nutzen. Jeglicher Art der gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung. Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit der B.I.V. GmbH als Vertreter des Vermieters aufgenommen werden. Die Schlüsselübergabe geschieht durch einen Mitarbeiter der B.I.V. GmbH in unserem Büro in Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 95a. Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.30 Uhr besenrein geräumt sein und kann im Regelfall ab 15.00 Uhr belegt werden. Die Anreise erfolgt von 15.00 bis 17.00 Uhr, spätere Anreise per Schlüsselcode möglich.

Auf Wunsch (Mehrpreis) des Mieters kann Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett etc., sofern nicht angeboten - extra gebucht werden. Dazu ist es notwendig bei Buchung dies anzumelden. Wir weisen darauf hin, dass nicht zu jeder Ferienwohnung ein PKW - Stellplatz zur Verfügung steht. Haustiere dürfen gem. der Erlaubnis in der Buchungsbestätigung mitgebracht werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Das Zelten oder das Aufstellen von Wohnwagen/Wohnmobilen ist nicht gestattet. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er oder Personen auf seine Veranlassung hin dem Mietobjekt zufügen. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter mindestens 120 € für den Austausch der Schließanlage zu zahlen. Für die Endreinigung der Mietsache ist der Vermieter verantwortlich. Der Gast zahlt eine Reinigungspauschale in vereinbarter Höhe an die B.I.V. GmbH. Nicht enthalten ist die Beseitigung von grobem Schmutz und Verunreinigung der Mietsache. Zuzüglich ist in Bad Harzburg Kurtaxe zu zahlen, gem. Gemeindeordnung. Diese ist gesondert zu zahlen und wird durch die B.I.V. GmbH vor Ort/online eingezogen. Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem

Vermieter die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbart werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten. Er haftet dafür, dass auch die Personen, denen der Aufenthalt in dem Mietobjekt gestattet ist und Personen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommen, die Hausordnung einhalten.


§ 4 Rechte und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen. Der Vermieter und die ihn vertretende B.I.V. GmbH sind berechtigt, das Mietobjekt im Beisein der Mieter zu angemessener Tageszeit zu betreten. Im Falle der Gefahr ist das Betreten der Räume zu jeder Tages- und Nachtzeit auch ohne Beisein der Mieter gestattet.


§ 5 Rücktritt/Nichtinanspruchnahme
Der Mieter kann vom Mietvertrag bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos zurücktreten. Der Rücktritt hat per Brief oder Email gegenüber der B.I.V. GmbH als Vertreter des Vermieters zu erfolgen. Innerhalb der 4 Wochen vor Reisebeginn steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zu entrichten, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Der Vermieter legt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nahe. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn infolge von höherer Gewalt oder Schäden an der Mietsache, die den Aufenthalt erheblich erschweren oder beeinträchtigen würden.


§ 6 Haftung
Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch wenn die Schäden aus unerlaubten Handlungen resultieren. Die Haftung des Vermieters für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dem Mieter durch solche Pflichtverletzungen, Sach- und/oder Vermögensschäden entstehen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein schadensverursachender Mangel des Mietobjektes oder dessen Ursprung bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden war.


§ 7 Schriftform
Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel, Nebenabreden bestehen nicht.


§ 8 Salvatorische Klausel
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien haben eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, deren Inhalt der unwirksamen Bestimmung, soweit wie rechtlich möglich, entspricht.


Stand: 11/2023