ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Mietverträge von Ferienobjekten
§ 1 Allgemein
Die B.I.V. GmbH (AN) stellt als Vermittler Räumlichkeiten zur Verfügung.
Der Eigentümer (AG) der Wohnung ist der jeweilige Vermieter, mit
diesem kommt auch der Mietvertrag zustande. Die Vermietung erfolgt im
fremden Namen und auf fremde Rechnung.
§ 2 Zweck
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt
ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll. Bei Verstössen
hat der AN das ausdrückliche Recht der sofortige Stornierung und
Räumung.
§ 3 Vertragsabschluss,
Rechte und Pflichten des Mieters Rechte und Pflichten des Mieters Die
durch den Kunden bei dem AN gestellte Buchungsanfrage
(Buchungsformular im Internet, telefonische Buchungsanfrage,
schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein
verbindliches Angebot des Kunden gegenüber dem AN auf Abschluss
eines Vertrages, über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen
bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis, dar.
Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und nimmt
der AN das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss an, erhält der
Kunde durch den AN als Vertreter des Gastgebers/Eigentümers eine
schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in
welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft, sowie die weiteren
Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der
Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und
dem Gastgeber/Eigentümer, vertreten durch den AN, zu Stande.
Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen
dem AN, als Vertreter des Gastgebers/ Eigentümers, und dem Kunden
getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Zwischen
dem Kunden und dem AN kommt ausschließlich ein Vermittlungsvertrag
über die Vermittlung des betreffenden Ferienobjektes zu Stande.
Nach Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet,
gem. der Buchungsbestätigung den vertraglich vereinbarten Mietpreises
zu zahlen. Während dieses Zeitraumes ist das Mietobjekt für den
Interessenten reserviert und eine weitergehende Vermittlung
ausgeschlossen. Der AN ist nur dann an die Buchungsbestätigung
gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht bei dem AN
eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Kunden
kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Der AN ist in diesem
Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt. Der Mieter
darf das Mietobjekt ausschließlich zu den in §2 genannten Zwecken
nutzen. Jeglicher Art der gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen.
Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung. Mehr als die im
Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer
entsprechenden Vertragsänderung mit der B.I.V. GmbH als Vertreter des
Vermieters aufgenommen werden. Die Schlüsselübergabe geschieht
durch einen Mitarbeiter der B.I.V. GmbH in unserem Büro in Bad
Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 95a. Das Mietobjekt muss am Abreisetag
bis um 10.30 Uhr besenrein geräumt sein und kann im Regelfall ab
15.00 Uhr belegt werden. Die Anreise erfolgt von 15.00 bis 17.00 Uhr,
spätere Anreise per Schlüsselcode möglich.
Auf Wunsch (Mehrpreis) des Mieters kann Bettwäsche, Handtücher,
Kinderbett etc., sofern nicht angeboten - extra gebucht werden. Dazu ist
es notwendig bei Buchung dies anzumelden. Wir weisen darauf hin,
dass nicht zu jeder Ferienwohnung ein PKW - Stellplatz zur Verfügung
steht. Haustiere dürfen gem. der Erlaubnis in der Buchungsbestätigung
mitgebracht werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend
und pfleglich zu behandeln. Das Zelten oder das Aufstellen von
Wohnwagen/Wohnmobilen ist nicht gestattet. Der Mieter haftet für jede
schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er oder Personen auf
seine Veranlassung hin dem Mietobjekt zufügen. Bei Verlust des
Schlüssels ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter mindestens 120 €
für den Austausch der Schließanlage zu zahlen. Für die Endreinigung
der Mietsache ist der Vermieter verantwortlich. Der Gast zahlt eine
Reinigungspauschale in vereinbarter Höhe an die B.I.V. GmbH. Nicht
enthalten ist die Beseitigung von grobem Schmutz und Verunreinigung
der Mietsache. Zuzüglich ist in Bad Harzburg Kurtaxe zu zahlen, gem.
Gemeindeordnung. Diese ist gesondert zu zahlen und wird durch die
B.I.V. GmbH vor Ort/online eingezogen. Mängel des Mietobjektes sind
dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem
Vermieter die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung. Setzt der Mieter den
Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das
Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf
müssen vereinbart werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung
zu beachten. Er haftet dafür, dass auch die Personen, denen der
Aufenthalt in dem Mietobjekt gestattet ist und Personen, die auf seine
Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommen, die
Hausordnung einhalten.
§ 4 Rechte und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte
Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen. Der
Vermieter und die ihn vertretende B.I.V. GmbH sind berechtigt, das
Mietobjekt im Beisein der Mieter zu angemessener Tageszeit zu
betreten. Im Falle der Gefahr ist das Betreten der Räume zu jeder
Tages- und Nachtzeit auch ohne Beisein der Mieter gestattet.
§ 5 Rücktritt/Nichtinanspruchnahme
Der Mieter kann vom Mietvertrag bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos
zurücktreten. Der Rücktritt hat per Brief oder Email gegenüber der B.I.V.
GmbH als Vertreter des Vermieters zu erfolgen. Innerhalb der 4 Wochen
vor Reisebeginn steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist
trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet,
den vereinbarten Mietpreis zu entrichten, abzüglich der vom Vermieter
ersparten Aufwendungen. Der Vermieter legt dem Gast den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung nahe. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften bleibt unberührt. Der Vermieter kann vom Mietvertrag
zurücktreten, wenn infolge von höherer Gewalt oder Schäden an der
Mietsache, die den Aufenthalt erheblich erschweren oder
beeinträchtigen würden.
§ 6 Haftung
Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als
Gesamtschuldner. Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und
Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und
anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für
diese Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch wenn
die Schäden aus unerlaubten Handlungen resultieren. Die Haftung des
Vermieters für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen ist
gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
soweit dem Mieter durch solche Pflichtverletzungen, Sach- und/oder
Vermögensschäden entstehen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch,
wenn ein schadensverursachender Mangel des Mietobjektes oder
dessen Ursprung bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden
war.
§ 7 Schriftform
Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der
Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel,
Nebenabreden bestehen nicht.
§ 8 Salvatorische Klausel
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird
die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Vertragsparteien haben eine unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Bestimmung zu ersetzen, deren Inhalt der unwirksamen
Bestimmung, soweit wie rechtlich möglich, entspricht.
Stand: 11/2023